- Klasse AM :
Kleinkrafträder (Roller); Dreirädrige Kleinkrafträder; Vierrädrige Leicht Kfz; beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1 :
Leichtkrafträder; max. 125 ccm Hubraum; max 11 kW;
ab 16 Jahren
- Klasse A2 :
Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW
- Klasse A :
Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17 :
begleitetes Fahren mit 17 Jahren; mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B96 :
Pkw mit Anhänger; Zugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr
als 4250 kg
- Klasse BE :
Pkw mit Anhänger; Zugkombination mehr als 4250 kg
- MOFA :
bis 50 ccm Hubraum; max. 25 km/h; einsitzig